Sanktionen bei jungen Arbeitslosen im SGB II
Wer nicht hören will, muss fühlen?
Anders als in England und Frankreich werden in Deutschland junge Arbeitslose in der Grundsicherung ("Hartz IV") bei Pflichtverletzungen schärfer sanktioniert als ältere. Bei ihnen kann es relativ schnell zur Totalsanktion, also zur Streichung sämtlicher Leistungen, kommen - mit der Gefahr von Obdachlosigkeit und reduziertem Krankenversicherungsschutz. Wie ein laufendes IAB-Projekt zeigt, werden diese scharfen Regelungen von Fachkräften aus Vermittlung und Fallmanagement kritisiert - also von denjenigen, die das Gesetz in der Praxis umsetzen.
Beiträge
Förderung beruflicher Weiterbildung von Arbeitslosen aus dem Europäischen Sozialfonds
Eine positive Bilanz
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Rückkehr ins Erwerbsleben nach beruflicher Rehabilitation
Erste Befunde zu einem wenig beackerten Forschungsfeld
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