Der Zugang zu Information und Kommunikation soll für alle Menschen uneingeschränkt möglich sein. Barrierefreiheit gilt ab Juni 2025 für digitale Angebote – also auch für die E-Books bei wbv Publikation.
wbv Publikation startet mit der Umsetzung von barrierefreien E-Books im Programmbereich Ordnungsmittel. Nach und nach wandeln wir bis Ende 2024 über 1.100 PDFs in barrierefreie E-Books um. Die ersten barrierfreien E-Books sind schon online verfügbar. Es betrifft die Neuordnungen der Fortbildungsberufe
- Berufsspezialist (Geprüfter) für fremdsprachige Kommunikation/Berufsspezialistin (Geprüfte) für fremdsprachige Kommunikation,
- Berufsspezialist (Geprüfter) für Kraftfahrzeug-Servicetechnik/Berufsspezialistin (Geprüfte) für Kraftfahrzeug-Servicetechnik,
- Berufsspezialist (Geprüft) für Vertrieb/Berufsspezialistin (Geprüfte) für Vertrieb,
- Fachwirt (Geprüfter)/Fachwirtin (Geprüfte) für Außenwirtschaft,
- Fachwirt (Geprüfter)/Fachwirtin (Geprüfte) für Energiewirtschaft,
- Fachwirt (Geprüfter)/Fachwirtin (Geprüfte) für Güterverkehr und Logistik,
- Fachwirt (Geprüfter)/Fachwirtin (Geprüfte) für Logistiksysteme,
- Fachwirt (Geprüfter)/Fachwirtin (Geprüfte) für Marketing,
- Meister (Geprüfter)/Meisterin (Geprüfte) Medienproduktion Bild und Ton.
Damit alle Menschen mit Einschränkungen unsere E-Books nutzen können, werden sie nach dem PDF/UA-Standard umgesetzt:
- Das PDF wird für assistive Technologien zugänglich gemacht. So kann in Systeme mit Screenreader, Braillezeile, Sprachausgabe ausgegeben/gelesen werden.
- Lesezeichen ermöglichen den Lesenden schnell zu den gewünschten Textstellen zu springen.
- Tabellen können von Hilfstechnologien zeilen- und spaltenweise gelesen werden.
- Listen haben eine klare Struktur.
- Eine sinnvolle und damit einhergehend korrekte Lesereihenfolge ist vorhanden.
- Metadaten werden zu den PDF-Eigenschaften hinzugefügt.
- Die Formulare bei den sachlich und zeitlichen Gliederungen enthalten Texteingabefelder wie z. B. Name und Unterschrift sowie Checkboxen bzw. Auswahlkästchen.
Die lesefreundliche Gestaltung bietet Vorteile und Leseerleichterung für alle Nutzer:innen. Der gesamte Text ist durchsuchbar, maschinen- und vorlesbar.
Von der europäischen Richtlinie zum nationalen Gesetz
Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) will der Gesetzgeber allen Menschen die Teilhabe am Wirtschaftsleben ermöglichen. Bestehende Barrieren schließen insbesondere Menschen mit Behinderungen von einer solchen Teilhabe aus.
Mit dem BFSG wurde die EU-Richtlinie European Accessibility Acts (EAA), die im Juni 2019 in Kraft trat, im Mai 2021 in Deutschland in nationales Recht umgesetzt und wird im Juni 2025 verbindlich.
Strukturierte Inhalte eröffnen Zielgruppen
Digitale Angebote sind dann für alle Menschen nutzbar – also auch für Menschen mit einer Behinderung, für ältere Menschen oder für Menschen mit weniger Erfahrung im Umgang mit digitalen Angeboten.
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