Neuordnung der Bauberufe

Neuordnung der Bauberufe

Modernisierte Ausbildung mit Fokus auf Nachhaltigkeit und Digitalisierung

Am 6. Juni 2024 wurde die Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in der Bauwirtschaft veröffentlicht. Diese tritt ab dem 1. August 2026 in Kraft und bringt tiefgreifende Veränderungen für 19 Ausbildungsberufe in den Bereichen Hochbau, Tiefbau und Ausbau mit sich.
Die Zeit bis zum Inkrafttreten der Verordnung wird genutzt, um die überbetriebliche Ausbildung anzupassen, Betriebe und Ausbildungszentren vorzubereiten sowie Unterweisungspläne für eine bundesweite Standardisierung zu erarbeiten.
Die Anpassungen sind eine Antwort auf die steigenden Anforderungen der Branche, wie Klimaschutz, Digitalisierung und nachhaltiges Bauen.
Die Neuordnung bietet Chancen für eine moderne, digitale und nachhaltige Ausbildung im Baugewerbe.

Die wichtigsten Punkte der Neuordnung
Die Verordnung umfasst sowohl zweijährige als auch dreijährige Ausbildungsberufe. Sie führt neue Ausbildungsinhalte ein und verändert Prüfungsstrukturen:

  • Zweijährige Berufe: Ein Anrechnungsmodell ermöglicht den Übergang in die dreijährigen Berufe und fördert damit die Durchlässigkeit im Bildungssystem.
  • Dreijährige Berufe: Hier wird eine gestreckte Abschlussprüfung eingeführt. Der erste Prüfungsteil findet im zweiten Ausbildungsjahr statt und zählt bereits 40% zur Gesamtnote.

Die Ausbildungsinhalte wurden umfassend modernisiert und auf die aktuellen Anforderungen der Bauwirtschaft abgestimmt. 

Herausforderungen bei der Umsetzung
Eine besondere Herausforderung war die redaktionelle Bearbeitung der neuen Verordnung zur Bauwirtschaft durch wbv Publikation. Die Verordnung, die 358 DIN A4-Seiten umfasst, wurde von wbv in handhabbare Unterlagen aufgeteilt. wbv hat für jeden Beruf die entsprechenden Unterlagen erstellt, die Handwerkskammern, Unternehmen und Berufsbildungszentren die Planung der Ausbildung erleichtern: Verordnung, Verordnung mit Rahmenlehrplan sowie ein sachlich und zeitlicher Gliederungsplan – klassisch gedruckt oder als barrierefreies E-Book. 

Zukunftsweisende Inhalte
Die neuen Ausbildungsrahmenpläne beinhalten mehrere Schlüsselthemen, die die Zukunft der Bauwirtschaft prägen:

  • Nachhaltigkeit und Klimaschutz: Besonders im Bereich Wärmedämmung und Energieeffizienzmaßnahmen an Bauwerken wurden die Ausbildungsinhalte erweitert. Das Thema „Bauen im Bestand“ ist nun fester Bestandteil der Ausbildung und zieht sich durch alle drei Ausbildungsjahre.
  • Digitalisierung: Die zunehmende Bedeutung digitaler Technologien in der Baubranche wird in den neuen Inhalten berücksichtigt. So werden Auszubildende in die Nutzung digitaler Werkzeuge zur Bauplanung und -ausführung eingeführt.
  • Modernisierte Technik: Neben neuen Technologien umfasst die Ausbildung auch aktuelle Verfahren im Hoch- und Tiefbau, wie das Herstellen von Baukörpern aus Beton und das Verlegen von Infrastrukturleitungen.

Die Verordnungen für diese Berufe liegen vor: 

  • Ausbaufacharbeiter/-in
  • Bauwerksmechaniker/-in für Abbruch und Betontrenntechnik
  • Beton- und Stahlbetonbauer/-in
  • Brunnenbauer/-in
  • Estrichleger/-in
  • Feuerungs- und Schornsteinbauer/-in
  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/-in
  • Gleisbau-er/-in
  • Hochbaufacharbeiter/-in
  • Kanalbauer/-in für Infrastrukturtechnik
  • Leitungsbauer/-in für Infrastrukturtechnik
  • Maurer/-in
  • Spezialtiefbauer/-in
  • Straßenbauer/-in
  • Stuckateur/-in
  • Tiefbaufacharbeiter/-in
  • Trockenbaumonteur/-in
  • Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer/-in
  • Zimmerer/-in

geschrieben am 29.10.2024

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Schlagworte: Ordnungsmittel